
Rahmenverträge regeln Bedingungen für Verträge, die erst in der Zukunft noch abgeschlossen werden sollen. Häufig ist bei Abschluss eines Rahmenvertrages noch nicht genau bekannt, wie groß die Zahl der abzuschließenden Einzelverträge sein wird.
In Rahmenverträgen finden sich häufig Regelungen, die für alle Einzelverträge Gültigkeit haben sollen. Oft beinhalten sie Haftungsfragen und Regelungen zu Leistungsstörungen sowie die Liefer- und Zahlungsbedingungen eines Unternehmens. Auch die Bedingungen für die Beendigung der Vertragsverhältnisse können angegeben sein.
Durch den vorherigen Abschluss eines Rahmenvertrages lassen sich die später folgenden Einzelverträge wesentlich schneller und leichter abschließen.
Häufig finden Rahmenverträge Anwendung in Branchen, in denen vielfach mit Aushilfen gearbeitet wird (z.B. Gastronomie, Wirtschaft).
Ein Rahmenvertrag ist aber kein gültiger Arbeitsvertrag. Dieser muss gesondert abgeschlossen werden. Der Rahmenvertrag bildet nur das Gerüst und dient als Orientierung.
HALLO, ICH BIN CHRISTINA…
... und habe 2019 meinen Fachwirt für Büro- und Projektorganisation erfolgreich abgeschlossen.
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