Allgemeines zur Prüfung

Zulassungsvoraussetzung

Zur Prüfung zugelassen ist, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu denen im Rahmenplan genannten Aufgaben haben.

Die Rechtsverordnung legt die Inhalte und den Ablauf der Prüfung fest. Diese besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen und einer mündlichen Teilprüfung.

Punkteschlüssel

100-92 Punkte sehr gut

91-81 Punkte gut

80-67 Punkte befriedigend

66-50 Punkte ausreichend

49-30 Punkte mangelhaft

29-0 Punkte ungenügend

schriftliche Prüfung

Im Bereich "schriftliche Prüfung" erfährst du alle relevanten Informationen zum Aufbau und Ablauf der Prüfung.

mündliche Prüfung

Im Bereich "mündliche Prüfung" erfährst du alle relevanten Informationen zum Aufbau und Ablauf der Prüfung.

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