Zur Prüfung zugelassen ist, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu denen im Rahmenplan genannten Aufgaben haben.
Die Rechtsverordnung legt die Inhalte und den Ablauf der Prüfung fest. Diese besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen und einer mündlichen Teilprüfung.
100-92 Punkte sehr gut
91-81 Punkte gut
80-67 Punkte befriedigend
66-50 Punkte ausreichend
49-30 Punkte mangelhaft
29-0 Punkte ungenügend
Im Bereich "schriftliche Prüfung" erfährst du alle relevanten Informationen zum Aufbau und Ablauf der Prüfung.
Im Bereich "mündliche Prüfung" erfährst du alle relevanten Informationen zum Aufbau und Ablauf der Prüfung.
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