Arbeitszeugnisse

Das Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zeugnis nach § 630 BGB. Das Arbeitszeugnis dient der Beurteilung der Arbeitsleistung und ist gleichzeitig ein Nachweis, dass ein Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat.

Für das Ausstellen von Arbeitszeugnissen gelten drei Rechtsgrundsätze:

Wahrheitspflicht

Wohlwollen

Vollständigkeit

Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, die Leistungen des Arbeitnehmers wohlwollend und wahrheitsgemäß darzustellen. Außerdem darf das Zeugnis keine Lücken enthalten. Es müssen alle für die Beurteilung der Leistung und der Führung wichtigen Dinge erwähnt werden.

Zwischenzeugnis

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, aber ein triftiger Grund vorliegt, kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen, wie etwa beim Wechsel des Vorgesetzten, bei Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder wenn sich die Tätigkeit erheblich verändert.

Einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis erstreckt sich nur auf Art und Dauer der Beschäftigung. Es enthält lediglich sachliche und objektiv nachprüfbare Fakten zu Art und Dauer der Beschäftigung.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Es enthält neben den reinen Fakten zu Position- und Aufgabenbeschreibung (siehe einfaches Arbeitszeugnis) zudem eine Beurteilung und Bewertung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers.

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