Zur Prüfung zugelassen ist, wer
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
einjährige Berufspraxis oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
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eine mindestens fünfjährige Berufspraxisnachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu denen im Rahmenplan genannten Aufgaben haben.
Die Rechtsverordnung legt die Inhalte und den Ablauf der Prüfung fest. Diese besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen und einer mündlichen Teilprüfung.
100-92 Punkte sehr gut
91-81 Punkte gut
80-67 Punkte befriedigend
66-50 Punkte ausreichend
49-30 Punkte mangelhaft
29-0 Punkte ungenügend